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2105

Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
32,06€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
73,74€
Höchstsatz ×3,5
112,21€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (1)

Diese Ziffern sind neben 2105 nicht berechnungsfähig.