Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2104
Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
134,64€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
309,67€Höchstsatz ×3,5
471,24€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2076 Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung
- 2189 Arthroskopische Operation mit Entfernung oder Teilresektion eines Meniskus im Kniegelenk - gegebenenfalls einschließlich Plicateilresektion, Teilresektion des Hoffa`schen Fettkörpers und/ oder Entfernung freier Gelenkkörper -
Diese Ziffern sind neben 2104 nicht berechnungsfähig.