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1486
Radikaloperation der Kieferhöhle
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
148,81€Höchstsatz ×3,5
226,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 1467 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung -
- 1468 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus
- 1485 Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
- 1488 Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen einer Seite
Diese Ziffern sind neben 1486 nicht berechnungsfähig.