Bereits bei über 45 MVZs und Arztpraxen im Einsatz

Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1467

Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung -

J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
23,72€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
54,56€
Höchstsatz ×3,5
83,02€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.