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1430
Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/ oder Probeexzision
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
6,94€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
15,96€Höchstsatz ×3,5
24,29€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 1438 Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel
- 1458 Beseitigung eines knöchernen Choanenverschlusses
- 1470 Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus - einschlie lich teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der Nasenscheidewand -
- 2401 Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe)
- 2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
Diese Ziffern sind neben 1430 nicht berechnungsfähig.