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Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepasster Hörgeräte im freien Schallfeld
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
3,67€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
6,61€Höchstsatz ×2,5
9,18€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.