Bereits bei über 45 MVZs und Arztpraxen im Einsatz

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1149

Plastische Operation bei Tubensterilität (z.B. Implantation, Anastomose), beidseitig

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
204,01€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
469,22€
Höchstsatz ×3,5
714,04€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (1)

Diese Ziffern sind neben 1149 nicht berechnungsfähig.