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1148
Plastische Operation bei Tubensterilität (z.B. Implantation, Anastomose), einseitig
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
145,72€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
335,16€Höchstsatz ×3,5
510,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 1148 nicht berechnungsfähig.