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A7002

Qualitative Aniseikonieprüfung mittels einfacher Trennerverfahren, analog Nr. 1200 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
3,44€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
7,91€
Höchstsatz ×3,5
12,04€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.