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A60
Gemeinsame ärztliche telekonsiliarische Fallbeurteilung im Rahmen diagnostischer Verfahren (z. B. bildgebender Verfahren wie CT-, MRT-, Röntgenaufnahmen, Videoendoskopie etc. und/oder z. B. histologischer Befundungen wie Schnittdiagnostik, Ausstrich) ("Telekonsil"), analog Nr. 60 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
6,99€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
16,08€Höchstsatz ×3,5
24,47€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.