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A5
Visuelle symptomatische klinische Untersuchung mittels Videoübertragung (z. B. Videosprechstunde), analog Nr. 5 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
4,66€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
10,72€Höchstsatz ×3,5
16,31€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.