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Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite

B Abschnitt B · Grundleistungen und allgemeine Leistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Nur einfacher Gebührensatz
Einfachsatz ×1,0
3,50€
Regelhöchstsatz ×1,0 üblicher Satz
3,50€
Höchstsatz ×1,0
3,50€

Spanne 1,0–1,0 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.