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692a

Plazierung einer Drainage in den Gallenoder Pankreasgang - zusätzlich zu einer Leistung nach Nummer 685, 686 oder 692 -

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
23,31€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
53,61€
Höchstsatz ×3,5
81,59€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.