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679
Mediastinoskopie - gegebenenfalls einschließlich Skalenoskopie und/ oder Probeexzision und/oder Probepunktion -
F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,12€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
147,48€Höchstsatz ×3,5
224,42€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 314 Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens
- 402 Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung
- 403 Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung
- 2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
Diese Ziffern sind neben 679 nicht berechnungsfähig.