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5832
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z.B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Nur einfacher GebührensatzEinfachsatz ×1,0
29,14€Regelhöchstsatz ×1,0 üblicher Satz
29,14€Höchstsatz ×1,0
29,14€Spanne 1,0–1,0 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.