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389
Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, jeder weitere Test
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
1,46€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
3,36€Höchstsatz ×3,5
5,11€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 389 nicht berechnungsfähig.