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3811.H2
Haut (AHA, BMA und ICS)
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
16,90€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
38,87€Höchstsatz ×3,5
59,15€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.