Bereits bei über 20 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
3562.H1

Cholesterin

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
2,33€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
2,68€
Höchstsatz ×1,3
3,03€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.