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315
Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
14,57€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
33,51€Höchstsatz ×3,5
51,00€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- 700 Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder Nephroskopie -gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 1155 Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 1156 Pelviskopie mit Anlegen einer druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters einschließlich Durchführung intraabdominaler Eingriffe - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 1767 Operative Freilegung eines Hodens mit Entnahme von Gewebematerial
- 1830 Operative Freilegung einer Niere - gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses -
Diese Ziffern sind neben 315 nicht berechnungsfähig.