Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2992
Thorakotomie mit Entnahme von Pleura- und/ oder Lungengewebe für die histologische und/oder bakteriologische Untersuchung, als selbständige Leistung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
75,19€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
172,94€Höchstsatz ×3,5
263,17€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 308 Gewebeentnahme aus der Pleura - gegebenenfalls einschließlich Punktion -
- 2972 Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung
- 2990 Thorakotomie zu diagnostischen Zwecken
- 2993 Thorakotomie mit Gewebsentnahme und intrathorakalen Präparationen
- 3010 Sternotomie, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 2992 nicht berechnungsfähig.