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2970
Anlage einer Pleuradrainage (z.B. Bülau'sche Heberdrainage)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
32,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
74,27€Höchstsatz ×3,5
113,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 307 Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
- 2979 Operative Entfernung eines Pleuraempyems - gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en) -
Diese Ziffern sind neben 2970 nicht berechnungsfähig.