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2622
Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte - einschließlich Osteotomien und Osteoplastiken -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
524,59€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
1206,56€Höchstsatz ×3,5
1836,07€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2620 Operation der isolierten Lippenspalte
- 2621 Operation der breiten Lippen-Kieferspalte mit Naseneingangsplastik
Diese Ziffern sind neben 2622 nicht berechnungsfähig.