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2503
Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
306,01€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
703,82€Höchstsatz ×3,5
1071,04€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2397 Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
- 2508 Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung
Diese Ziffern sind neben 2503 nicht berechnungsfähig.