Bereits bei über 45 MVZs und Arztpraxen im Einsatz

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Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
54,79€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
126,02€
Höchstsatz ×3,5
191,77€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.