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240
Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
54,79€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
126,02€Höchstsatz ×3,5
191,77€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 247 Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
- 3316 Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf
Diese Ziffern sind neben 240 nicht berechnungsfähig.