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236
Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
54,79€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
126,02€Höchstsatz ×3,5
191,77€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 236 nicht berechnungsfähig.