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2338a
Operative Einrichtung des gebrochenen Endgliedknochens eines Fingers - einschließlich Fixation durch Osteosynthese -
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
10,78€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
24,79€Höchstsatz ×3,5
37,73€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 2338a nicht berechnungsfähig.