Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2328
Einrichtung gebrochener Unterarmknochen
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
19,88€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
45,72€Höchstsatz ×3,5
69,58€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.