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2320
Einrichtung der gebrochenen knöchernen Nase einschließlich Tamponade - gegebenenfalls einschließlich Wundverband -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
11,02€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
25,35€Höchstsatz ×3,5
38,57€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 1425 Ausstopfung der Nase von vorn, als selbständige Leistung
- 1426 Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbständige Leistung
- 1429 Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung
- 1435 Stillung von Nasenbluten mittels Ätzung und/oder Tamponade und/ oder Kauterisation, auch beidseitig
Diese Ziffern sind neben 2320 nicht berechnungsfähig.