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2192
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2191 für die primäre Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder den plastischen Ersatz eines weiteren Bands in demselben Kniegelenk im Rahmen derselben Sitzung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
29,14€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
67,02€Höchstsatz ×3,5
101,99€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 300 Punktion eines Gelenks
- 301 Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks
- 302 Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks
- 2136 Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
- 3300 Arthroskopie - gegebenenfalls mit Probeexzision -
Diese Ziffern sind neben 2192 nicht berechnungsfähig.