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2165
Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
349,72€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
804,36€Höchstsatz ×3,5
1224,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2148 Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie - auch Pfannendachplastik
- 2232 Einrenkung der alten Luxation eines Hüftgelenks
- 2233 Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks
Diese Ziffern sind neben 2165 nicht berechnungsfähig.