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2144
Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
209,83€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
482,61€Höchstsatz ×3,5
734,41€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2136 Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
- 2153 Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik)
Diese Ziffern sind neben 2144 nicht berechnungsfähig.