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214
Abduktionsschienenverband - auch mit Stärke- oder Gipsfixation -
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
13,99€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
32,18€Höchstsatz ×3,5
48,97€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 214 nicht berechnungsfähig.