Bereits bei über 45 MVZs und Arztpraxen im Einsatz

Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2070

Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
96,76€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
222,55€
Höchstsatz ×3,5
338,66€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (1)

Diese Ziffern sind neben 2070 nicht berechnungsfähig.