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2029
Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre an einer Extremität
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
2,91€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,69€Höchstsatz ×3,5
10,19€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 250 Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
- 478 Intravenöse Anästhesie einer Extremität, bis zu einer Stunde Dauer
- 479 Intravenöse Anästhesie einer Extremität, jede weitere angefangene Stunde
Diese Ziffern sind neben 2029 nicht berechnungsfähig.