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1787
Kombinierte Zystourethroskopie
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
14,69€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
33,79€Höchstsatz ×3,5
51,42€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 1700 Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln
- 1712 Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie)
- 1785 Zystoskopie
- 1786 Zystoskopie einschließlich Entnahme von Gewebematerial
- 1788 Zystoskopie mit Harnleitersondierung
- 1789 Chromozystoskopie - einschließlich intravenöser Injektion -
- 1790 Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) - einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken -
Diese Ziffern sind neben 1787 nicht berechnungsfähig.