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1447
Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
96,76€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
222,55€Höchstsatz ×3,5
338,66€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 1425 Ausstopfung der Nase von vorn, als selbständige Leistung
- 1426 Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbständige Leistung
- 1429 Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung
- 1435 Stillung von Nasenbluten mittels Ätzung und/oder Tamponade und/ oder Kauterisation, auch beidseitig
- 1439 Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der Nasenscheidewand einer Seite
- 1445 Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand
- 1446 Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste
- 1448 Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen und am knöchernen Nasengerüst zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen
- 1456 Operative Verschmälerung des Nasensteges
- 2256 Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen
Diese Ziffern sind neben 1447 nicht berechnungsfähig.