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1350
Staroperation - gegebenenfalls mit Iridektomie - einschließlich Nahttechnik
I Abschnitt I · AugenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
138,14€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
317,72€Höchstsatz ×3,5
483,49€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1351 Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse
- 1358 Zyklodialyse, Iridektomie
Diese Ziffern sind neben 1350 nicht berechnungsfähig.