Bereits bei über 45 MVZs und Arztpraxen im Einsatz

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1350

Staroperation - gegebenenfalls mit Iridektomie - einschließlich Nahttechnik

I Abschnitt I · Augenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
138,14€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
317,72€
Höchstsatz ×3,5
483,49€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.