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1123a

Plastische Operation zur Öffnung der Scheide bei anogenitaler Fehlbildung im Kindesalter

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
132,31€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
304,31€
Höchstsatz ×3,5
463,09€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.