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1121
Operation eines alten vollkommenen Dammrisses
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
96,76€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
222,55€Höchstsatz ×3,5
338,66€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 1120 Operation eines alten unvollkommenen Dammrisses - auch einschließlich Naht von Einrissen der Vulva und/oder Vagina -
- 1126 Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
Diese Ziffern sind neben 1121 nicht berechnungsfähig.