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1050
Instrumentale Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt, als selbständige Leistung
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
17,25€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
39,68€Höchstsatz ×3,5
60,38€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1020 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt - gegebenenfalls einschließlich Eipollösung -
- 1055 Abbruch einer Schwangerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
- 1060 Ausräumung einer Blasenmole oder einer missed abortion
Diese Ziffern sind neben 1050 nicht berechnungsfähig.