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Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren Eingriff mit oder ohne Kürettement
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
48,03€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
110,47€Höchstsatz ×3,5
168,11€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.