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1032
Schnittentbindung von der Scheide oder von den Bauchdecken aus
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
134,64€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
309,67€Höchstsatz ×3,5
471,24€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 1032 nicht berechnungsfähig.