Bereits bei über 45 MVZs und Arztpraxen im Einsatz

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Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt, die auf natürlichem Wege nicht beendet werden kann, ausschließlich Kunsthilfe

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
15,50€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
35,65€
Höchstsatz ×3,5
54,25€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.