Analogabrechnung nach GOÄ: Regeln
Wann eine Analogabrechnung zulässig ist, welche Regeln gelten und wie Sie sie korrekt umsetzen.
Analogabrechnung nach GOÄ: Wann sie erlaubt ist und wie Sie korrekt abrechnen
Die Gebührenordnung für Ärzte stammt in ihrer aktuellen Fassung aus dem Jahr 1996. Seitdem hat sich die Medizin rasant weiterentwickelt: neue Diagnostikverfahren, innovative Therapien und digitale Technologien, die es damals schlicht nicht gab. Für genau diese Lücke sieht die GOÄ die Analogabrechnung vor. Doch wann ist eine Analogabrechnung GOÄ-konform? Welche Regeln gelten? Und wie rechnet man beispielsweise die vielgesuchte GOÄ 812 analog korrekt ab? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 2 GOÄ
Die rechtliche Basis für die Analogabrechnung findet sich in § 6 Abs. 2 GOÄ. Der Kerngedanke lautet: Erbringt ein Arzt eine Leistung, die nicht im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthalten ist, darf er diese Leistung analog einer vergleichbaren Leistung aus dem Verzeichnis berechnen.
Die Voraussetzungen im Detail:
- Die erbrachte Leistung ist nicht im Gebührenverzeichnis der GOÄ aufgeführt
- Es wird eine vergleichbare Leistung aus dem Verzeichnis herangezogen, die der tatsächlich erbrachten Leistung nach Art, Kosten- und Zeitaufwand am nächsten kommt
- Die Analogziffer wird auf der Rechnung als solche gekennzeichnet
Entscheidend ist: Die Analogabrechnung ist kein Freibrief, bestehende Ziffern durch besser vergütete zu ersetzen. Es muss eine echte Lücke im Gebührenverzeichnis vorliegen.
Wann ist eine Analogabrechnung zulässig?
Zulässige Fälle
Eine GOÄ analog-Abrechnung kommt in Betracht bei:
- Neue medizinische Verfahren: Behandlungsmethoden, die nach 1996 entwickelt wurden und für die keine eigene GOÄ-Ziffer existiert
- Technologischer Fortschritt: Moderne Varianten bestehender Verfahren, z. B. lasergestützte Operationstechniken, die sich wesentlich von den im Verzeichnis beschriebenen Methoden unterscheiden
- Neue diagnostische Verfahren: Diagnostik, die in der GOÄ nicht vorgesehen ist, wie etwa bestimmte Laborschnelltests oder bildgebende Spezialverfahren
- Interdisziplinäre Leistungen: Leistungen, die in keinem der Abschnitte des Gebührenverzeichnisses abgebildet sind
Wann ist es KEINE Analogabrechnung?
Klar abzugrenzen ist die Analogabrechnung von folgenden Konstellationen:
- Leistung ist im Verzeichnis enthalten: Wenn eine passende Ziffer existiert, darf nicht analog abgerechnet werden -- auch dann nicht, wenn eine andere Ziffer wirtschaftlich attraktiver wäre
- Höherbewertung bestehender Ziffern: Die Analogabrechnung dient nicht dazu, eine vorhandene Leistung einfach höher zu bewerten
- Methodenverbesserung ohne Wesensänderung: Wird eine bestehende Leistung lediglich mit modernerer Technik durchgeführt, ohne dass sich Art und Umfang wesentlich ändern, bleibt die Originalziffer maßgeblich
Die wichtigsten Regeln für die Analogabrechnung
Vergleichbarkeit nach Art, Kosten- und Zeitaufwand
Die gewählte Analogziffer muss der tatsächlich erbrachten Leistung in drei Dimensionen ähneln:
- Art der Leistung: Die Vergleichsziffer sollte eine medizinisch verwandte Leistung beschreiben
- Kostenaufwand: Material- und Gerätekosten sollten in einer vergleichbaren Größenordnung liegen
- Zeitaufwand: Die Durchführungszeit beider Leistungen sollte ähnlich sein
Je besser diese drei Kriterien übereinstimmen, desto weniger angreifbar ist Ihre Analogabrechnung.
Kennzeichnungspflicht auf der Rechnung
Jede Analogleistung muss auf der Rechnung eindeutig als solche erkennbar sein. Dies geschieht durch den Zusatz "analog" oder "entsprechend" hinter der Ziffernbezeichnung. Zusätzlich muss die tatsächlich erbrachte Leistung benannt werden, damit Patient und Kostenträger nachvollziehen können, wofür die Gebühr erhoben wird.
Beispielformulierung: "GOÄ 812 analog -- Pulsoxymetrie (entsprechend Plethysmographische Untersuchung)"
Steigerungsfaktoren
Für die Analogziffer gelten dieselben Steigerungsregeln wie für die herangezogene Vergleichsziffer. Das bedeutet: Der Schwellenwert und der Höchstsatz richten sich danach, ob die Ziffer dem ärztlichen (2,3/3,5-fach) oder dem technischen Bereich (1,8/2,5-fach) zugeordnet ist.
Begründungspflicht
Neben der Kennzeichnung kann es sinnvoll sein, eine kurze Begründung beizufügen, warum keine reguläre Ziffer in Betracht kommt und welche Vergleichsziffer herangezogen wird. Dies ist zwar nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, reduziert aber Rückfragen und Ablehnungen durch Kostenträger erheblich.
Häufige Analogabrechnungen in der Praxis
GOÄ 812 analog -- Pulsoxymetrie
Die GOÄ 812 analog ist vermutlich die bekannteste und am häufigsten verwendete Analogziffer in der ambulanten Praxis. Die Pulsoxymetrie -- die nichtinvasive Messung der Sauerstoffsättigung im Blut -- hat keine eigene Ziffer in der GOÄ. Sie wird analog nach GOÄ 812 (Plethysmographische Untersuchung an mindestens vier Extremitätenabschnitten) abgerechnet.
Der Punktwert der GOÄ 812 beträgt 227 Punkte. Beim 2,3-fachen Steigerungsfaktor ergibt sich ein Betrag von 30,44 Euro. Diese Analogbewertung ist durch das Analogverzeichnis der Bundesärztekammer offiziell empfohlen und wird von den meisten privaten Krankenversicherungen anerkannt.
GOÄ 5855 analog -- MRT-gestützte Verfahren
Spezielle MRT-Untersuchungstechniken, die über die in der GOÄ beschriebenen Standarduntersuchungen hinausgehen, werden häufig analog nach Ziffern des Abschnitts O (Strahlendiagnostik) berechnet. Die konkrete Ziffer richtet sich nach der Art der Untersuchung.
GOÄ A7014 -- Photodynamische Therapie
Die Photodynamische Therapie (PDT) ist ein weiteres Beispiel für eine Leistung, die 1996 noch nicht in der heutigen Form existierte. Sie wird in Abhängigkeit von der behandelten Region analog abgerechnet. Die Bundesärztekammer hat hierzu spezifische Empfehlungen im Analogverzeichnis veröffentlicht.
Weitere häufige Analogziffern
- Akupunktur: Analog nach GOÄ 269a abrechenbar
- Stoßwellentherapie: Analog nach verschiedenen Ziffern je nach Indikation
- Bestimmte Laborschnelltests (Point-of-Care): Analog nach GOÄ-Ziffern des Abschnitts M
- Telemedizinische Leistungen: Je nach Art analog nach den entsprechenden Beratungs- oder Untersuchungsziffern
Das Analogverzeichnis der BÄK
Die Bundesärztekammer (BÄK) pflegt ein Verzeichnis der analogen Bewertungen, das regelmäßig aktualisiert wird. Dieses Verzeichnis enthält Empfehlungen, welche GOÄ-Ziffern für bestimmte nicht im Gebührenverzeichnis enthaltene Leistungen analog herangezogen werden sollen.
Verbindlichkeit der BÄK-Empfehlungen
Wichtig zu wissen: Die Empfehlungen der BÄK sind nicht rechtsverbindlich. Sie stellen jedoch die anerkannte Fachmeinung dar und werden von der Mehrzahl der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen als Orientierung herangezogen. Wer sich an die BÄK-Empfehlungen hält, minimiert das Risiko von Erstattungsproblemen.
Wo finden Sie das aktuelle Verzeichnis?
Das Analogverzeichnis wird von der Bundesärztekammer auf ihrer Website (bundesaerztekammer.de) im Bereich "GOÄ-Ratgeber" veröffentlicht. Es empfiehlt sich, dieses Verzeichnis regelmäßig zu prüfen, da neue Empfehlungen hinzukommen, wenn innovative Leistungen in der Praxis Verbreitung finden.
Korrekte Rechnungsstellung bei Analogleistungen
Pflichtangaben nach § 12 GOÄ
Auch bei Analogleistungen gelten die allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften des § 12 GOÄ. Zusätzlich zu den üblichen Pflichtangaben (Datum, Ziffernummer, Leistungsbezeichnung, Faktor, Betrag) muss bei Analogleistungen Folgendes auf der Rechnung stehen:
- Die herangezogene Vergleichsziffer mit dem Zusatz "analog" oder "entsprechend"
- Die Bezeichnung der tatsächlich erbrachten Leistung
Formulierungsbeispiele
Korrekte Formulierungen auf der Rechnung:
- "Nr. 812 analog (Pulsoxymetrie) -- entsprechend plethysmographischer Untersuchung"
- "Nr. 269a analog (Akupunkturbehandlung) -- entsprechend Infiltrationsbehandlung"
Nicht ausreichend wäre eine Formulierung wie "Nr. 812" ohne den Hinweis auf die analoge Anwendung und die tatsächlich erbrachte Leistung.
Dokumentation in der Patientenakte
Neben der korrekten Rechnungsstellung sollte die Analogabrechnung auch in der Patientenakte dokumentiert werden. Halten Sie fest:
- Welche Leistung konkret erbracht wurde
- Warum keine reguläre GOÄ-Ziffer in Betracht kommt
- Welche Vergleichsziffer herangezogen wurde und warum
Diese Dokumentation schützt bei Rückfragen durch Kostenträger und im Falle einer Überprüfung.
Häufige Fehler und Ablehnungsgründe
Die Analogabrechnung GOÄ wird in der Praxis häufig beanstandet. Die wichtigsten Fehlerquellen:
Fehlende "analog"-Kennzeichnung
Der häufigste Fehler: Die Ziffer wird auf der Rechnung ohne den Zusatz "analog" oder "entsprechend" aufgeführt. Ohne diese Kennzeichnung ist die Rechnung formell fehlerhaft. Kostenträger werden die Position kürzen oder die gesamte Rechnung zurückweisen.
Unpassende Vergleichsziffer gewählt
Die gewählte Analogziffer passt nicht nach Art, Kosten- und Zeitaufwand zur tatsächlich erbrachten Leistung. Ein typisches Beispiel: Eine zeitintensive Spezialdiagnostik wird analog einer einfachen und schnellen Untersuchungsziffer abgerechnet -- oder umgekehrt eine simple Messung analog einer aufwändigen Diagnostikziffer. Beides führt zu berechtigten Beanstandungen.
Keine oder unzureichende Begründung
Gerade bei Ziffern, die nicht im BÄK-Analogverzeichnis aufgeführt sind, erwarten Kostenträger eine nachvollziehbare Begründung, warum genau diese Vergleichsziffer herangezogen wurde. Eine fehlende Erläuterung ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe.
Ziffer existiert eigentlich im Verzeichnis
Manchmal wird analog abgerechnet, obwohl die GOÄ eine passende Ziffer enthält, die lediglich übersehen wurde. Bevor Sie analog abrechnen, prüfen Sie sorgfältig, ob nicht doch eine reguläre Ziffer existiert. Nur wenn tatsächlich keine passende Ziffer vorhanden ist, ist der Weg über die Analogabrechnung zulässig.
Praxistipps für eine sichere Analogabrechnung
- BÄK-Analogverzeichnis als erste Quelle nutzen: Prüfen Sie vor jeder Analogabrechnung, ob die Bundesärztekammer bereits eine Empfehlung ausgesprochen hat
- Vergleichbarkeit dokumentieren: Halten Sie in Ihrer Akte kurz fest, warum die gewählte Ziffer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbar ist
- Einheitlich abrechnen: Verwenden Sie für dieselbe Leistung immer dieselbe Analogziffer, um Konsistenz zu gewährleisten
- Patienten informieren: Klären Sie Privatpatienten vor der Behandlung darüber auf, dass eine Analogabrechnung erfolgt -- dies beugt Erstattungsproblemen vor
- Aktuelle Entwicklungen verfolgen: Das Analogverzeichnis wird regelmäßig ergänzt. Neue Empfehlungen können Ihre bisherige Abrechnungspraxis bestätigen oder anpassen
Fazit: Analogabrechnung korrekt nutzen
Die Analogabrechnung nach GOÄ ist ein wichtiges und legitimes Instrument, um moderne medizinische Leistungen angemessen vergütet zu bekommen. Der Schlüssel liegt in der korrekten Anwendung: passende Vergleichsziffer wählen, auf der Rechnung als "analog" kennzeichnen, die tatsächlich erbrachte Leistung benennen und die Vergleichbarkeit dokumentieren.
Besonders bei häufig genutzten Analogziffern wie der GOÄ 812 analog für die Pulsoxymetrie lohnt es sich, den Abrechnungsprozess zu standardisieren. GOÄ-Direkt unterstützt Sie dabei: Die Software kennt die gängigen Analogziffern, erleichtert die korrekte Kennzeichnung auf der Rechnung und hilft, Formfehler zu vermeiden, die zu unnötigen Ablehnungen führen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Analogabrechnungen von Anfang an korrekt und erstattungsfähig sind. Prüfen Sie Vergleichsziffern in unserer GOÄ-Ziffernliste oder fragen Sie ChatGOÄ, unseren KI-Assistenten, nach der passenden Analogziffer.
Über den Autor
GOÄ-Direkt Team
Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.